Kurzarbeit null bedeutet, dass die Arbeitnehmer komplett zu Hause bleiben und nicht mehr arbeiten. Trotzdem erhält er/sie Kurzarbeitergeld. Dauert dieser Zustand länger als drei Monate, verlieren die Zeitarbeitnehmer*innen (nach heutigem Kenntnisstand, sowiet der Gesetzgeber hier keine entsprechende Regelung schafft) den Equal-Pay-Anspruch.