Wir vertreten prekär und atypisch beschäftigte Menschen.
Prekär Beschäftigte sind nach unserer Satzung folgender Personenkreis:
- Menschen in Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und/oder mit Mindestlohn
- Menschen, die trotz Arbeit einen Anspruch auf ergänzende Leistungen der öffentlichenHand zur Sicherung ihrer Existenz haben (z.B. ergänzende SGB II – Leistungen, Wohngeldusw.)
- Menschen mit einem nicht ausreichenden Einkommen (unter 2.400 Euro brutto)
- Selbstständige (inklusive Tätigkeiten mit Werkvertrag), deren Einkommen nicht nurvorübergehend nicht ausreichend ist
- Selbstständige (inklusive Tätigkeiten mit Werkvertrag), soweit die Annahme besteht, dassder formale Status vorgenannten Personenkreises nur gewählt wurde, um zu verschleiern,dass es sich tatsächlich um ein arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichesBeschäftigungsverhältnis handelt (sogenannte Scheinselbstständige)
- Praktikanten, soweit die Annahme besteht, dass der formale Status nur gewählt wurde, umzu verschleiern, dass es sich tatsächlich um ein arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichesBeschäftigungsverhältnis handelt (sogenannte Scheinpraktikanten)
- befristet beschäftigte Menschen
- Teilzeitbeschäftigte
- Menschen in geringfügiger Beschäftigung nach dem SGB IV (450 Euro Job/kurzfristigeBeschäftigung)
- Menschen, die in Arbeit auf Abruf arbeiten
- arbeitnehmerähnliche Personen
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