Crowdworker können Arbeitnehmer sein!

In letzter Instanz hat das BAG nun entschieden, dass Crowdworker*innen Arbeitnehmer sein können. Deshalb lag in dem entschiedenen Fall Scheinselbstständigkeit vor (BAG 01.12.2020, 9 AZR 102/20). Die Vorinstanzen hatten das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses noch verneint. Höhe des Gehalts noch fraglich Der Kläger kontrollierte für eine Online-Plattform Markenprodukte im Einzelhandel und an Tankstellen. Für diese Tätigkeit weiterlesen…

Können Urlaubsansprüche verjähren?

Mit dieser Frage muss sich nun der Gerichtshof der Europäischen Union beschäftigen, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht. In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub von mindestens vier Wochen. Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer*innen, insbesondere auch für Mini-Jobbern und Scheinselbstständige. Vier Wochen Urlaub verfällt nicht! Dem Arbeitgeber trifft eine weiterlesen…

Scheinselbstständigkeit: Weiterhin hohe Unsicherheit

Auch im Jahr 2017 bestand weiterhin hohe Rechtsunsicherheit beim Thema Scheinselbstständigkeit wie eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei der Bundesregierung ergab (Drucksache 19/749). Sind sich Auftraggeber oder -nehmer nicht sicher, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, können sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. weiterlesen…