Massenhaft illegale Subventionen großer Zeitarbeitsunternehmen durch die Jobcenter?

Drei große Zeitarbeitsunternehmen wurden in den Jahren 2013/2014 massenhaft mit Eingliederungszuschüssen (EGZ) durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter subventioniert. Allein ein Zeitarbeitsunternehmen erhielt Zahlungen in Höhe von insgesamt 7,1 Mio. Euro. Insgesamt wurden an alle drei Verleih-Betriebe rund 9,7 Mio. gezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seiner abschließenden Prüfung. Er hält die Zahlungen für illegal.

 

Bewerber*innen werden auch ohne EGZ eingestellt

Eingliederungszuschüsse (EGZ) dienen normalerweise dazu, individuelle Minderleistung eines Arbeitnehmers – zum Beispiel aufgrund fehlender Ausbildung, längerer Arbeitslosigkeit usw. – finanziell auszugleichen. Diesen Zweck sieht der Bundesrechnungshof im vorliegenden Fall grundsätzlich nicht mehr gegeben, da es den drei Zeitarbeitsunternehmen vordergründig um den Erhalt des EGZ ging. Denn da wo die EGZ-Anträge abgelehnt wurden, wurden die Bewerber*innen meist trotzdem eingestellt, wie eine Stichprobe ergab: Das Unternehmen mit der höchsten Förderung stellte von 24 abgelehnten Anträgen 21 Bewerber*innen trotzdem ein!

 

EGZ als Lohnsubvention missbraucht?

Hinzu kommt, dass die EGZ nach Kenntnis des Bundesrechnungshof bei dem Zeitarbeitsunternehmen verbleibt und nicht an das Unternehmen weiter geleitet wird, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Aber nur dort entsteht der Nachteil der „Minderleistung“.

Hierin liegt nach Ansicht des Bundesrechnungshof eine illegale Lohnsubvention:

Deshalb sollte die Gewährung eines EGZ an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche auf deren interne Arbeitsverhältnisse („Inhouse“- Stellen) beschränkt werden und die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen zukünftig in beiden Rechtskreisen unterbleiben.“

Bundesrechnungshof, Seite 4

 

Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Zeitarbeitsbranche

Letztendlich kommt es durch diese Art der „Lohnsubvention“ zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche. Die finanziellen Zuschüsse in Form des EGZ führen zu einem deutlichen Kostenvorteil gegenüber den Konkurrenten. Dabei wird die Zeitarbeitsbranche ohnehin schon von wenigen großen Firmen beherrscht, denen eine Vielzahl an kleinen Unternehmen gegenüber steht.

 

Fehlende Kontrolle und Transparenz

Des Weiteren wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsagenturen und Jobcentern organisatorische und technische Unzulänglichkeiten vor. Allein für die drei Zeitarbeitsunternehmen wurden 2.787 Kundennummern vergeben! Transparenz und Kontrolle auffällig häufiger Antragstellung ist so nur unter hohem Aufwand möglich.

 

Erlangung der EGZ gehörte zur Unternehmensstrategie

Die drei großen Zeitarbeitsunternehmen stellten insgesamt 7.113 Anträge auf EGZ. Dabei war ein Unternehmen mit 5.386 Anträgen besonders „fleißig“. Dieses Zeitarbeitsunternehmen hatte auch extra „eine zentrale Stelle zur bundesweiten Abwicklung von Anträgen auf EGZ eingerichtet“ (BR, S. 28). Rund 80% aller Anträge auf EGZ wurden bewilligt.

 

Literatur:

Bundesrechungshof, „Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Gewährung von Arbeitgeberleistungen an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche“ vom 27.03.2017