Die Ergebnisse der Auswertung decken sich mit Studien, die ein hohes Gefährdungspotential bei prekär Beschäftigten feststellten. Deshalb haben prekär Beschäftigte einen Anspruch auf eine bevorzugte Impfung, da sie zu der Gruppe „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“ gehören, genauso wie Erzieher*innen und Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel (§ 4 Coronavirus-Impfverordnung).
Wir schlagen vor nicht länger mit der Schutzimpfung zu warten und jedem prekär Beschäftigtem umgehend ein Impfangebot zu machen. Des Weiteren müssen entsprechende Betriebe und Branchen intensiver kontrolliert und getestet (Schnelltests) werden.
Wer im Zusammenhang mit seiner prekären Beschäftigung Rat braucht, kann sich bundesweit an uns wenden:
Beratung für prekär und atypisch Beschäftigte