Jobwunder Mindestlohn?
Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,2 Millionen gestiegen1,wie das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtete. Der Betrachtungszeitraum war von Okt. 2014 bis Okt. 2016.
Gleichzeitig war ein positiver Effekt beim Übergang von Mini-Jobs zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erkennbar: Die Zahlen haben sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt (Vom Berge u.a. 2017).
Die Gesamtbeschäftigung entwickelte sich nach Einführung des Mindestlohns in allen Bundesländern positiv. Gleiches gilt für die unterschiedlichen Regionen in Deutschland (Vom Berge u.a. 2017).
Sachsen hat den höchsten Anteil an Mindestlohnbetrieben
Selbst im Bundesland Sachsen, dem Land mit dem höchsten Anteil an Mindestlohnbetrieben, hat sich die Arbeitsnachfrage nicht verringert (vgl. Bellmann u.a. 2017). Hier reagierte die Mehrheit der Betriebe mit Preiserhöhungen (13,4%) oder Arbeitsverdichtung (12,5%).
Eine Arbeitsverdichtung ist letztendlich eine Rationalisierungsmaßnahme auf Kosten der Arbeitnehmer*innen, die wir ablehnen. Besonders leicht dürfte dies durch die umfassenden, mindestlohnwirksamen Anrechnungsmöglichkeiten von Zuschlägen (z.B. für Überstunden, Sonntagsarbeit usw.) gefallen sein.
Deshalb setzten wir uns für einen Mindestlohn für Normalleistungen ein (siehe Forderungen).
Literatur:
Bellmann, Lutz / Bossler, Mario./.Dummert, Sandra / Ostmeier, Esther, 07/2017: Mindestlohn: Längsschnittstudie für sächsische Betriebe. In IAB-Forschungsbericht, ISSN 2195-2655
Vom Berge, Philipp / Kaimer, Steffen / Copestake, Silvina / Eberle, Johanna / Klosterhuber, Wolfram, 09/2017: Arbeitsmarktspiegel – Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). In: IAB-Forschungsbericht, ISSN 2195-2655
1von Oktober 2014 bis Oktober 2016, Mindestlohn-Einführung war am 01.01.2015
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