COVID-19: Prekär Beschäftigte weiterhin mit hoher Ansteckungsgefahr

Prekär Beschäftigte tragen auch ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie ein hohes Risiko zu erkranken. Dies ergab eine Auswertung von uns. Auch auf normalen Arbeitsplätzen ist das Risiko hoch. Jeder Vierte steckte sich in Flensburg auf der Arbeit an.

Im letzten Monat (29. Jan.-28. Feb. 2021) erkrankten insgesamt 609 Menschen in der Stadt Flensburg an COVID-19. Davon waren 79 (13%) prekär Beschäftigte, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ansteckten.

An manchen Tagen trugen prekär Beschäftigte zu über 35% an allen COVID-19 Fällen in Flensburg bei.

Jeder Vierte steckt sich auf der Arbeit an

Auch auf normalen Arbeitsplätzen steckten sich viele an. Hier waren es 76 (12%) von insgesamt 609 Ansteckungsfällen. Somit infizierte sich jeder Vierte (25%) in Flensburg auf der Arbeit. Der Spitzenwert lag an einem Tag bei 75%.

An 14 von 31 Tagen lag der Wert bei 25% oder höher, an 4 von 31 Tagen lag der Wert bei über 50%.

Corona-Tagesmeldungen ausgewertet

Wir haben die Corona-Tagesmeldungen der Stadt Flensburg ausge­wer­tet. Diese werden täglich auf https://www.flensburg.de veröffentlicht. Dabei gibt die Stadt den Ansteckungsort be­kannt. Die erwähnten prekär Beschäftigten finden sich unter der Rubrik „Zeitarbeit“ wieder. Nach Auskunft der Pressestelle der Stadt Flensburg sind da­mit nicht nur „echte“ Leiharbeitnehmer*innen (nach dem AÜG-Gesetz) gemeint, son­dern alle Personen, die unter prekären Arbeits- und Lebensbedingungen leiden (wie beispielsweise Arbeit unter Werkvertrag oder Erntehelfer*innen, die unter prekären Bedingungen arbeiten und wohnen müssen).

Anspruch auf bevorzugte Impfung

Die Ergebnisse der Auswertung decken sich mit Studien, die ein hohes Gefähr­dungs­potential bei prekär Beschäftigten feststellten. Deshalb haben prekär Be­schäf­tigte einen Anspruch auf eine bevorzugte Impfung, da sie zu der Gruppe „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“ gehören, genauso wie Erzieher*innen und Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel (§ 4 Coronavirus-Impfverordnung).

Wir schlagen vor nicht länger mit der Schutzimpfung zu war­ten und jedem prekär Beschäftigtem umgehend ein Impfangebot zu machen. Des Weiteren müssen entsprechende Betriebe und Branchen intensiver kontrolliert und getestet (Schnelltests) werden.

Wer im Zusammenhang mit seiner prekären Beschäftigung Rat braucht, kann sich bundesweit an uns wenden:

Beratung für prekär und atypisch Beschäftigte