Auch im Jahr 2017 bestand weiterhin hohe Rechtsunsicherheit beim Thema Scheinselbstständigkeit wie eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei der Bundesregierung ergab (Drucksache 19/749).
Sind sich Auftraggeber oder -nehmer nicht sicher, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, können sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
Mit 22.263 freiwilligen Statusfeststellungsverfahren im Jahr 2017 bewegen sich diese Verfahren weiterhin auf hohem Niveau. Innerhalb von 10 Jahren ist ein Anstieg um 34% zu verzeichnen.
Dabei wurde in 40% der 22.263 Prüfungen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt.
Auch diese Zahl ist innerhalb von 10 Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2007 lag der Anteil der festgestellten, abhängigen Beschäftigungsverhältnisse noch bei 21%.
Alle vorgenannten Daten stammen aus
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/749 (Jahr 2017) und 18/11982