Acht Jahre schützen vor Übernahme nicht!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 ändern. Bei der sachgrundlosen Befristung galt bisher: war der Arbeitnehmer schon einmal bei dem Arbeitgeber beschäftigt und schied dann aus (sogenannte Vorbeschäftigungszeit), war ein erneuter Arbeitsvertrag mit sachgrundloser Befristung nicht zulässig. Hiervon gab es jedoch eine Ausnahme: Wenn die Vorbeschäftigungszeit mehr als drei Jahre zurück weiterlesen…