Kategorie: allgemein

  • Massenhaft illegale Subventionen großer Zeitarbeitsunternehmen durch die Jobcenter?

    Drei große Zeitarbeitsunternehmen wurden in den Jahren 2013/2014 massenhaft mit Eingliederungszuschüssen (EGZ) durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter subventioniert. Allein ein Zeitarbeitsunternehmen erhielt Zahlungen in Höhe von insgesamt 7,1 Mio. Euro. Insgesamt wurden an alle drei Verleih-Betriebe rund 9,7 Mio. gezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in seiner abschließenden Prüfung. Er hält die Zahlungen für illegal.

     

    Bewerber*innen werden auch ohne EGZ eingestellt

    Eingliederungszuschüsse (EGZ) dienen normalerweise dazu, individuelle Minderleistung eines Arbeitnehmers – zum Beispiel aufgrund fehlender Ausbildung, längerer Arbeitslosigkeit usw. – finanziell auszugleichen. Diesen Zweck sieht der Bundesrechnungshof im vorliegenden Fall grundsätzlich nicht mehr gegeben, da es den drei Zeitarbeitsunternehmen vordergründig um den Erhalt des EGZ ging. Denn da wo die EGZ-Anträge abgelehnt wurden, wurden die Bewerber*innen meist trotzdem eingestellt, wie eine Stichprobe ergab: Das Unternehmen mit der höchsten Förderung stellte von 24 abgelehnten Anträgen 21 Bewerber*innen trotzdem ein!

     

    EGZ als Lohnsubvention missbraucht?

    Hinzu kommt, dass die EGZ nach Kenntnis des Bundesrechnungshof bei dem Zeitarbeitsunternehmen verbleibt und nicht an das Unternehmen weiter geleitet wird, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Aber nur dort entsteht der Nachteil der „Minderleistung“.

    Hierin liegt nach Ansicht des Bundesrechnungshof eine illegale Lohnsubvention:

    „Deshalb sollte die Gewährung eines EGZ an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche auf deren interne Arbeitsverhältnisse („Inhouse“- Stellen) beschränkt werden und die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen zukünftig in beiden Rechtskreisen unterbleiben.“

    Bundesrechnungshof, Seite 4

     

    Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Zeitarbeitsbranche

    Letztendlich kommt es durch diese Art der „Lohnsubvention“ zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche. Die finanziellen Zuschüsse in Form des EGZ führen zu einem deutlichen Kostenvorteil gegenüber den Konkurrenten. Dabei wird die Zeitarbeitsbranche ohnehin schon von wenigen großen Firmen beherrscht, denen eine Vielzahl an kleinen Unternehmen gegenüber steht.

     

    Fehlende Kontrolle und Transparenz

    Des Weiteren wirft der Bundesrechnungshof den Arbeitsagenturen und Jobcentern organisatorische und technische Unzulänglichkeiten vor. Allein für die drei Zeitarbeitsunternehmen wurden 2.787 Kundennummern vergeben! Transparenz und Kontrolle auffällig häufiger Antragstellung ist so nur unter hohem Aufwand möglich.

     

    Erlangung der EGZ gehörte zur Unternehmensstrategie

    Die drei großen Zeitarbeitsunternehmen stellten insgesamt 7.113 Anträge auf EGZ. Dabei war ein Unternehmen mit 5.386 Anträgen besonders „fleißig“. Dieses Zeitarbeitsunternehmen hatte auch extra „eine zentrale Stelle zur bundesweiten Abwicklung von Anträgen auf EGZ eingerichtet“ (BR, S. 28). Rund 80% aller Anträge auf EGZ wurden bewilligt.

     

    Literatur:

    Bundesrechungshof, „Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Gewährung von Arbeitgeberleistungen an Unternehmen der Zeitarbeitsbranche“ vom 27.03.2017

  • Zeitarbeit: Kampf für gleichen Lohn geht in die zweite Runde

     

    Die ZDF Sendung „Die Anstalt„, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany haben im Jahr 2017 eine Kampagne für gleichen Lohn in der Zeitarbeitsbranche gestartet. Öffentlich wurde zu Klagen auf gleichen Lohn gegen Zeitarbeitsfirmen aufgerufen und gleichzeitig juristische Betreuung, Vermittlung von fachkundigen Rechtsanwälten sowie ggf. eine finanzielle Unterstützung für die Klage angeboten.

     

    42% weniger Lohn

    Im Schnitt verdienen Zeitarbeitnehmer*innen 42% weniger als die Stammbelegschaft. Als Helfer*in waren dies 1.543 Euro brutto in Vollzeit (weitere Verdienstunterschiede siehe hier).

    Der mühsame Kampf für Gerechtigkeit geht nun in die zweite Runde: die Klagen vor den Arbeitsgerichten Aschaffenburg und Gießen wurden beide abgewiesen. Im „Gießener Fall“ ist bereits Berufung eingelegt, für Aschaffenburg ist sie geplant.

    Im Kern geht es um die Frage, ob die von den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge, die erst eine schlechtere Bezahlung der Leiharbeitnehmer*innen möglich machen (siehe hierzu weiter unten), im Einklang mit den Leiharbeitsrichtlinien der EU stehen.

     

    Verstoßen Tarifverträge gegen die EU-Leiharbeitsrichtlinie?

    Prof. Däubler bezweifelt dies, den nationales Recht muss EU richtlinienkonform ausgelegt werden. Die EU-Leiharbeitsrichtlinie erlaubt zwar ein Abweichen vom Grundsatz der gleichen Bezahlung per Tarifvertrag; es muss aber der mit der Richtlinie bezweckte „Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer*innen“ erhalten bleiben. Und noch einen Gesamtschutz in Tarifverträgen zu erkennen, die nur zu Lasten der Leiharbeitnehmer*innen gehen, bedarf schon einer Menge Fantasie.

     

    Sie können helfen!

    Nach wie vor werden Spenden dringend gebraucht. Wer die Zeitarbeiter*innen unterstützen möchte (fast alle benötigen diese, da aufgrund der schlechten Bezahlung kein „finanzielles Polster“ für eine Klage besteht) – der  gemeinnützige Verein Labournet.de e.V. hat hierfür ein Spendenkonto eingerichtet:

    GLS Bank, Konto 40337 39600, Bankleitzahl: 43060967, IBAN DE76 4306 0967 4033 7396 00, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: EUGH-KLAGE

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass mehr Spenden eingehen sollten, als letztlich insgesamt für die Klagen benötigt werden, werden die restlichen Spendengelder – öffentlich dokumentiert – für weitere Aufklärung und Kampagnen zum Thema Leiharbeit eingesetzt (siehe auch hier).


    Leiharbeit – schlechte Bezahlung nicht trotz, sondern wegen Tarifvertrag!

    Leiharbeitnehmer*innen haben einen gesetzlichen Anspruch (!) auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft. Im „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)“ ist dies im Paragraf 8 rechtlich verbrieft. Unter § 8 Absatz 1 AÜG heißt es:

    Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

    Allerdings hat der Gesetzgeber im gleichen Gesetz den Tarifvertragsparteien (und sonst keinem) ein Abweichen vom Gleichstellungsgrundsatz erlaubt! Hätten einige DGB-Gewerkschaften also keinen Tarifvertrag für die Leiharbeitnehmer*innen abgeschlossen, würden alle Leiharbeitnehmer*innen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten.


     

    Weitere Informationen über die Kampagne gibt es hier.

  • Post- und Kurierdienste: Rasanter Anstieg der Niedrig-Löhne/ mittlerweile mehr Mini-Jobs als Vollzeit-Stellen

    Auch in den letzten Jahren war die Arbeitssituation im Post- und Kurierdienst prekär, wie eine Anfrage der Partei die Linke an die Bundesregierung ergab:

    Der Anteil von Arbeitnehmer*innen mit Niedriglohn ist rasant gestiegen, die Anzahl der Mini-Jobs übersteigt die Vollzeit-Arbeitsplätze bei weitem und jedes zweite Leiharbeitsverhältnis dauert keine drei Monate.

    Im Einzelnen:

    Mehr Mini-Jobs als Vollzeit-Stellen

    Insgesamt gibt es im Bereich der Post-, Kurier- und Expressdienste nur (noch) 33% Vollzeitbeschäftigte. Beherrschende Beschäftigungsform sind hier die Mini-Jobs mit 182.000 Beschäftigten!

    Anzahl der Beschäftigten im Post-, Kurier- und Expressdienst (Stand: Juni 2017) —– Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, zitiert nach Bundesdrucksache 19/1119; eigene Zusammenstellung —- Layout: Faire Arbeit e.V.

     

    Rasanter Anstieg der Niedriglöhne seit 2010

    31% aller Vollzeit-Arbeitnehmer*innen erhalten in dieser Branche einen Niedriglohn, d.h. weniger als 2.100 Euro/brutto. Dies sind insgesamt 43.600 Menschen.

    Doch diese Zahl ist in Wirklichkeit deutlich höher! Dies liegt daran, dass nur die Vollzeit-Beschäftigten betrachtet wurden. Die meisten Niedriglöhne gibt es aber im Allgemeinen – bei zugrunde Legung des Stundenverdienst – unter den Mini-Jobs1. Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt, obwohl sie zahlenmäßig die meisten Beschäftigten in der Branche darstellen.

    Entwicklung des Niedriglohnanteils im Post-, Kurier- und Expressdienst im Vergleich zu anderen Branchen —– Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, zitiert nach Bundesdrucksache 19/1119; eigene Zusammenstellung —- Layout: Faire Arbeit e.V.

    Während der Anteil der Niedriglohn-Beschäftigten im Post- und Kurierdienst im Jahr 2008 mit 23% noch fast identisch war mit dem aller Beschäftigten (22%), ist er innerhalb von 8 Jahren auf 31% gestiegen. Dabei war der Anstieg seit dem Jahr 2010 am deutlichsten.


    Definition Niedrig-Lohn:

    Vollzeitbeschäftigte, die weniger als 2/3 des Median-Lohns erhalten. Der Median-Lohn aller Vollzeit-Beschäftigten betrug 3.133 Euro/brutto im Jahr 2016. Somit lag der Niedrig-Lohn-Bereich bei unter 2.100 Euro/brutto für eine Vollzeit-Kraft!


    Jedes zweite Leiharbeitsverhältnis dauert keine drei Monate

    Die Leiharbeitsverhältnisse2 dauerten in der Mehrheit (55%) keine 3 Monate. Nach 9 Monaten waren über 75% aller Leiharbeitsverhältnisse wieder beendet.


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    Junge Menschen und Ausländer sind genauso benachteiligt wie Frauen

    Literatur:

    Deutscher Bundestag, Bundesdrucksache 19/1119 vom 08.03.2018

    1so lag zum Beispiel die Anzahl der Mini-Jobber, die im Jahr 2016 keinen Mindestlohn erhalten haben, bei 350.000 bis 1,1 Millionen (vgl. Kalina, Thorsten/ Weinkopf, Claudia, 2017: Niedriglohnbeschäftigung 2015 – bislang kein Rückgang im Zuge der Mindestlohneinführung. IAQ-Report 06/2017)

    2hier wurden folgende Berufsgruppen berücksichtigt: Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag

  • Armut bekämpfen statt Menschen gegeneinander ausspielen

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen öffentlichen Appell an die Bundesregierung gerichtet. Gefordert wird die Armut endlich zu bekämpfen statt die Menschen gegeneinander auszuspielen:

    „Die Zahl derer, bei denen Einkommen und Sozialleistungen nicht im Mindesten ausreichen, um Armut zu verhindern, wird zunehmend größer. Es betrifft Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete.“

    „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Regelsätze in Hartz IV und der Sozialhilfe auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau anzuheben. Dies muss auch für die Leistungen für Geflüchtete gelten, die bisher sogar noch niedriger sind. Sozialleistungen müssen nicht nur das nackte Überleben, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe ermöglichen.“

    Anlass war die öffentliche Diskussion um die Essener Tafel, die einen Aufnahmestopp gegenüber Ausländer verhängt hat.

    Mittlerweile haben sich viele Organisationen dem Aufruf angeschlossen; Faire Arbeit e.V. natürlich auch. Wer den Aufruf unterstützen möchte – als Organisation oder Person – ist hier richtig.

  • In eigener Sache: Die ersten Schritte sind getan

    Willkommen auf der Internet-Seite von Faire Arbeit e.V.

    Die ersten Schritte sind gemacht: Vereinsgründung, Eintrag ins Vereinsregister und Beantragung der Gemeinnützigkeit waren doch zeit-und arbeitsintensiver als ursprünglich gedacht. Dass wir als Interessenvertretung für prekär und atypisch beschäftigte Menschen gemeinnützig sind, ist doch reine Formsache oder? Weit gefehlt! Was bei jedem Schachverein selbstverständlich ist, war es bei uns noch lange nicht: die Gemeinnützigkeit wurde zuerst abgelehnt – und erst nach einigem Schriftwechsel und ein wenig Überzeugungsarbeit hatten wir dann unseren Bescheid. Dies soll aber kein Vorwurf an die Verantwortlichen sein. Im Gegenteil! Es zeigt, dass hier alle Beteiligten Neuland betreten haben.

    Mit unserer ersten Spende ging es dann etwas leichter. Unbürokratisch und schnell hat uns die Stadtsparkasse Wuppertal mit einer „Startfinanzierung“ für Fachliteratur und Büromaterialien geholfen. Dafür vielen Dank!

    Als nächstes füllen wir nach und nach unsere Webseite Faire-Arbeit.net mit Inhalt. So schalten wir in Kürze z.B. umfangreiche Tipps und Hinweise zum Thema Scheinpraktikum frei. Immer mal wieder reinschauen lohnt sich also (hoffentlich). Parallel dazu bemühen wir uns neben unserem eigentlichen Anliegen um eine Finanzierung für ein eigenes Büro/Räumlichkeiten.

    Für Unterstützung, in welcher Form auch immer (siehe hier), sind wir jederzeit dankbar.

    Genauso für Lob und Kritik!

    Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!